Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zur Benutzung von Phonesitter

Stand: 02.03.2018

§1 Allgemeines
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Phonesitter-Dienstleistungen der Dreyfield & Partner Deutschland GmbH mit Sitz in der Mies-van-der-Rohe-Str. 8, 80807 München, nachfolgend Phonesitter genannt, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Phonesitter keine Geltung.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Phonesitter erbringt die Dienste dem Kunden gegenüber entsprechend seinem gewählten Tarif (Leistungsbeschreibung entspricht den Tarifangaben) und in Absprache mit dem Kunden unter Verwendung der bei seiner Registration vorgenommenen Angaben. Phonesitter erbringt aufgrund des persönlichen Umganges mit Dritten, also Kunden des Vertragspartners, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifes, ebenso wie die entstehenden Kosten.

(2) Abweichende AGB, Leistungsbeschreibungen und Preise erkennt Phonesitter nicht an, es sei denn diese sind schriftlich mit dem Kunden vereinbart.

(3) Phonesitter ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen (vier Wochen) im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden von Phonesitter dem Kunden per E-Mail bekanntgegeben. Phonesitter verwendet hierzu die im Kunden-Account hinterlegte E-Mail Adresse des Kunden, welche im Anmeldeprozess als gültig und erreichbar verifiziert wurde. Mit Nutzung der E-Mail Benachrichtigung wird die Schriftform gewahrt, der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Zugleich wird der Kunde darauf hingewiesen, dass er innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich widersprechen kann. In diesem Fall wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst, eine Unterlassung der Einwendung gilt als Bestätigung und Akzeptanz der Änderungen durch den Kunden (stillschweigende Vereinbarung).

(4) Gehört zur Leistung des gewählten Tarifes eine Benachrichtigung über einen Anrufeingang und/oder Inhalt, so ist Phonesitter nur die rechtzeitige und ordnungsgemäße Absendung der Nachricht schuldig. Der rechtzeitige Abruf obliegt dem Kunden und/oder Dritter Parteien welche zur Zustellung und/oder Weiterleitung genutzt werden wie z.B. Mobilfunkprovider oder Internet-Zugangsprovider. Eine verspätete Zustellung durch Dritte liegt nicht im Aufgabenbereich von Phonesitter, der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.

(5) Phonesitter verpflichtet sich, alle Dienste stets mit größter Sorgfalt auszuführen. Es kann jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig an Phonesitter übermittelt bzw. von Mitarbeitern von Phonesitter unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden und weitergeleitet werden. Eine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen wird nicht übernommen.

(6) Stellt Phonesitter dem Kunden je nach gewähltem Tarif weitere Leistungen zur Verfügung (z.B. zusätzliche Telefonnummern ö. ä.), so bleibt sie ebenfalls Inhaber sämtlicher Rechte hieran. Die Befugnis zur Nutzung durch den Auftraggeber ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt. Ein Anspruch auf Überlassung nach Ablauf der Vertragslaufzeit besteht nicht. Dies gilt auch für solche Leistungen, die erst nach Vertragsschluss durch Phonesitter eingeführt werden.

(7) Stellt Phonesitter dem Kunden neben dem Hauptsekretariat ein oder mehrere Zusatzsekretariate für Mitarbeiter zur Verfügung, so dürfen diese nur von dem Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeitern selbst genutzt werden. Jegliche entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte sowie andere Unternehmen des Auftraggebers ist untersagt. Der Inhalt der Anruferbegrüßung des Zusatzsekretariats muss stets Bezug zu dem des Hauptsekretariats aufweisen. Wird das Hauptsekretariat gekündigt, umfasst die Kündigung automatisch auch die Zusatzsekretariate.

§3 Vertragsbeginn und Zustandekommens des Vertrages

(1) Der Vertrag kommt zwischen Phonesitter und der anderen Partei (im nachfolgenden Kunde) mit der vorläufigen Registrierung durch den Kunden dadurch zustande, dass Phonesitter die Registrierung des Kunden mit der Bereitstellung der Leistung (Account) annimmt. In der Bereitstellung der Leistungen liegt die Annahmeerklärung von Phonesitter. Phonesitter behält sich vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn ein Kunde, dem gegenüber die Kündigung ausgesprochen ist oder das Mahnverfahren betrieben wird, versucht, eine weitere Registrierung vorzunehmen oder eine solche vorgenommen hat. Kosten, die der Phonesitter dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

(2) Zudem kann die Phonesitter vom Kunden die Vorlage von handels-, gesellschafts-, gewerbs- und/oder steuerrechtlichen Unterlagen verlangen, die seine Eigenschaft als Unternehmer belegen. Bis zum Eintreffen und der Prüfung der Unterlagen ist Phonesitter berechtigt, die Aktivierung der einzelnen Dienste aufzuschieben.

§4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Dienstleistungen der Phonesitter weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen gleich welcher Art verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien Phonesitter zuzurechnen.

(2) Der Kunde hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf die Phonesitter-Rufnummern korrekt geschaltet sind.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, Phonesitter unverzüglich über Änderungen der Rechtsform, der gesetzlichen Vertretung, der Anschrift oder seiner Kontoverbindung zu unterrichten.

(4) Kommt der Kunde einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 bis 3 dieses Paragrafen nicht nach, ist Phonesitter berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass sie als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, wenn dies zur Wahrung ihrer eigenen Belange, insbesondere dem Schutz ihrer Mitarbeiter, erforderlich ist. Weitere Rechte, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt. Phonesitter sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, seinen Phonesitter Account vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte - beispielsweise durch regelmäßige Änderung - zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er ist für alle Schäden, die aus der Weitergabe oder Bekanntgabe seines Passwortes entstehen, verantwortlich, es sei denn, die Schäden sind nachweislich von Phonesitter zu vertreten.

(6) Der Kunde, soweit er einer vertraglichen oder gesetzlichen Schweigepflicht unterliegt, erklärt hiermit, dass Phonesitter zum Zwecke der Vertragserfüllung nicht gegen diese Schweigepflicht verstößt. Er stellt Phonesitter von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit aufgrund der Pflicht des Kunden zur Verschwiegenheit gegen Phonesitter vorgegangen wird.

§5 Pflichten von Phonesitter

(1) Phonesitter behält sich eine zeitweilige Beschränkung oder Unterbrechung der Dienste aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei kurzzeitiger Belegung aller Sekretariatsplätze wegen nicht vorhersehbaren, überdurchschnittlichen Anrufaufkommens, Wartungsarbeiten, Reparaturen etc., die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb notwendig sind, technisch notwendiger Änderungen am System. Phonesitter wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um derartige Beschränkungen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten und den Kunden bei absehbar längeren Beschränkungen in geeigneter Weise unterrichten.

(2) Phonesitter ist berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen, sofern der Dritte die gleichen Sicherheits- und Verschwiegenheitsstandards einhält, wie die Phonesitter und soweit dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Der Kunde nimmt die erbrachte Leistung als Leistung der Phonesitter an.

(3) Phonesitter verpflichtet sich, ihre Leistungen ordentlich und sorgfältig zu erbringen. Da Phonesitter im Rahmen ihrer Leistungserbringung auf die Hilfe und Unterstützung von Dritten, insbesondere Telekommunikationsunternehmen, auf die sie keinen Einfluss hat, angewiesen ist, obliegt ihr keine Pflicht zur 100%igen Erreichbarkeit.

(4) Phonesitter hat mit allen Mitarbeitern eine vollumfängliche Verschwiegenheitsvereinbarung zu treffen.

§6 Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug

(1) Das Leistungsentgelt richtet sich nach der jeweils vereinbarten Preisliste. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die nutzungsabhängigen Leistungs-entgelte werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen, also insbesondere Annahme und Bearbeitung von Anrufen oder sonstigen Aufträgen berechnet. Die Zahlungspflicht für Anrufe besteht für alle an die Phonesitter-Rufnummern des Auftraggebers gerichteten Anrufe, auch für solche ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (Verwählt, Fax an Telefon, Störanrufer etc.), es sei denn, die Phonesitter hat die Anrufe zu vertreten. Die Abrechnung erfolgt sekundengenau.

(2) Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Monat, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden.

(3) Die Grundgebühren (sofern optional gewählt, z.B. für eine optional gebuchte Ortsrufnummer) werden jeweils mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums fällig. Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden - vorbehaltlich des Absatzes 6 - mit Ablauf des Abrechnungszeitraums fällig, in dem die Dienste in Anspruch genommen wurden.

(4) Phonesitter behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte mit einer Vorlauffrist von vier Wochen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten.

(5) Dem Kunden wird in der Regel monatlich eine Rechnung per E-Mail übermittelt. Phonesitter lässt dem Kunden die Rechnung auf dessen Wunsch auch per Post zukommen, wobei grundsätzlich ein Betrag i.H.v 2,90 Euro pro Rechnung für den postalischen Versand fällig wird. Auf diese Kosten wird beim Versand per E-Mail verzichtet. Die Rechnungsstellung erfolgt im Monat nach dem Abrechnungsmonat.

(6) Die Bezahlung der Rechnung erfolgt unbar durch folgende Zahlungsmittel: Zahlung per Rechnung oder alternativ per Lastschriftverfahren für deutsche Bankkonten; monatliche Rechnungsstellung.

(7) Für die Nichteinlösung von Lastschriften bzw. die spätere Rücknahme von Gutschriften vereinbaren die Parteien eine pauschale Kostenentschädigung von EUR 8,00 pro Fall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(8) Die Leistungsentgelte sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ab dem 15. Kalendertag nach dem Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug. Im Verzugsfall ist Phonesitter berechtigt, gegenüber den Kunden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes p. a. zu fordern. Falls Phonesitter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.

(9) Im Fall des Verzugseintritts ist Phonesitter berechtigt, die einzelnen Dienste bis zur endgültigen Begleichung des offenen Rechnungspostens kostenpflichtig zu suspendieren. Die Suspendierung lässt die Pflicht zur Zahlung von nutzungsunabhängigen Entgelten, insbesondere von monatlichen Grundentgelten für z.B. Servicenummern, unberührt.

(10) Der Kunde hat Einwände gegen die Rechnung innerhalb von sechs (6) Wochen nach Rechnungsdatum substantiiert schriftlich zu erheben. Einwände berechtigten den Kunden nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift). Erkennt Phonesitter die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet Phonesitter zuviel gezahlte Beträge dem Kunden. Veranlasst der Kunde eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der Phonesitter zu seinen Lasten und Phonesitter ist zu einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

(11) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder diese durch Phonesitter anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.
(12) Überschreiten die Gebühren eine Höhe von 500 EUR je Woche, ist Phonesitter berechtigt den Abrechnungsturnus auf wöchentliche Rechnungsstellung zu ändern oder eine Sicherheitskaution zu verlangen.

§7 Haftung

(1) Die Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Phonesitter verursacht worden sind, wird ausgeschlossen.

(2) Steht dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Für schadensverursachende Ereignisse, die auf Übertragungswegen des Telekommunikations-providers oder in einer Vermittlungseinrichtung des Telekommunikationsproviders eingetreten sind, haftet Phonesitter dem Kunden nur insoweit, als der Telekommunikationsprovider nach den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes oder der Telekommunikations-Kundenschutz-verordnung in der jeweils geltenden Fassung gegenüber Phonesitter haftet.

(4) Soweit Phonesitter im Innenverhältnis für das Handeln Dritter, derer sie sich zum Zwecke der Vertragserfüllung bedient, gegenüber dem Kunden einzustehen hat, ist die Haftung der Phonesitter dem Grunde und der Höhe nach auf den Anspruch gegenüber dem Dritten begrenzt. An Erfüllung Statt tritt die Phonesitter hierzu diesen Anspruch gegenüber dem Dritten an den Kunden ab, den dieser hiermit annimmt. Die Abtretung umfasst auch die ggf. notwendige Übergabe von Urkunden und Verträgen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

(5) Der Kunde haftet der Phonesitter gegenüber für alle Schäden, die aus der Verletzung der in "§4. Pflichten des Kunden" vereinbarten Pflichten entstehen. Pauschal vereinbaren die Parteien einen Schadensersatz in Höhe von EUR 150 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist dadurch nicht ausgeschlossen.

§8 Datenschutz
Für sämtliche Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes siehe gesonderte Datenschutzrichtlinien auf www.Phonesitter. de. Durch Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten diese Bestimmungen als akzeptiert.

§9 Kündigung

(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit zum Ende des Folgemonates zu kündigen. Die Kündigungserklärung kann in Text- oder Schriftform erfolgen. Die mündliche Kündigung wird ausgeschlossen.

(2) Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Der Kunde ist mit der Zahlung für eine Rechnung mehr als vierzehn (14) Tage in Verzug oder der Kunde verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit Phonesitter obliegenden Pflichten.

§10 Sonstige Regelungen

(1) Führt die Phonesitter neue Features oder Dienste ein, so können hierfür ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt werden.

(2) Der Kunde stellt Phonesitter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit einem Verstoß des Kunden gegen seine vorstehenden Pflichten ergeben und halt Phonesitter insoweit schadlos.

(3) Phonesitter wird Serviceanfragen montags bis freitags von 10.00 bis 18.00 Uhr entgegen nehmen. Der Kunde hat die Möglichkeit vierundzwanzig Stunden eine E-Mail an den Phonesitter Support zu senden. Es besteht kein Anspruch auf telefonische Verfügbarkeit von Phonesitter. Weitere Service-dienstleistungen wie Live-Support o.ä liegen im Ermessen von Phonesitter.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Alle Geschäftsbedingungen des Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn die Phonesitter ihrer Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.

(3) Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit Phonesitter geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke

(4) Leistungs- und Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.